Pfändungstabelle ab 1. Juli 2026

Pfändungsrechner 2026

Berechne den pfändbaren Betrag deines Arbeitseinkommens und wie viel dir nach der regulären Lohnpfändung verbleibt. Grundlage sind die seit 1. Juli 2026 geltenden Pfändungsfreigrenzen.

Monat · Woche · Tag 0–5+ Unterhaltspflichten Amtliche 2026-Beträge Keine Anmeldung

Einkommen eingeben

Wähle den Auszahlungszeitraum und gib das für die Pfändungsberechnung maßgebliche Nettoeinkommen ein.

Nicht jedes Auszahlungs-Netto entspricht automatisch dem pfändungsrelevanten Nettoeinkommen.
Nur gesetzliche Unterhaltspflichten berücksichtigen, die bei der konkreten Pfändung tatsächlich anzusetzen sind.
Wichtig: Der Rechner bildet die reguläre Pfändung von Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO ab. Sonderfälle, Unterhaltspfändungen, gerichtliche Abweichungen oder besondere unpfändbare Bezüge können zu anderen Ergebnissen führen.
Voraussichtlich pfändbar
0,00 €
pro Monat nach der regulären Tabelle
Verbleibendes Einkommen0,00 €
Geschützter Grundbetrag0,00 €
Unterhaltspflichten0
Effektiv pfändbarer Anteil0,0 %
Tabellenstufe:
Die Berechnung berücksichtigt auch den Teil oberhalb des gesetzlichen Tabellenhöchstbetrags.
Pfändungsrechner 2026 – Orientierung zu Pfändung und Insolvenz

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag 2026?

Seit 1. Juli 2026 beträgt der monatliche Grundbetrag 1.587,40 €. Bei einer berücksichtigten Unterhaltspflicht erhöht sich dieser um 597,42 €, bei der zweiten bis fünften Person jeweils um weitere 332,83 €.

Wie funktioniert die Pfändungstabelle?

Für die Tabellenberechnung wird das relevante Arbeitseinkommen je nach Auszahlungszeitraum gesetzlich abgerundet. Der über den geschützten Betrag hinausgehende Teil ist nur anteilig pfändbar; oberhalb des gesetzlichen Höchstbetrags ist der Mehrbetrag zusätzlich voll pfändbar.

Welche Unterhaltspflichten zählen?

§ 850c ZPO berücksichtigt gesetzliche Unterhaltspflichten. Hat eine unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag entscheiden, dass sie ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt.

Pfändungsrechner oder P-Konto?

Dieser Rechner betrifft die Pfändung von Arbeitseinkommen. Der Schutz eines Pfändungsschutzkontos folgt eigenen Regeln und sollte nicht mit der Lohnpfändungstabelle gleichgesetzt werden.

Ab wann gelten die Werte dieses Rechners?

Die verwendeten Werte gelten seit dem 1. Juli 2026. Die Pfändungsfreigrenzen werden grundsätzlich jährlich zum 1. Juli angepasst.

Warum wird mein Einkommen für die Tabelle abgerundet?

§ 850c ZPO sieht für die Tabellenberechnung eine Abrundung vor: monatlich auf 10 €, wöchentlich auf 2,50 € und täglich auf 0,50 €.

Was passiert bei sehr hohem Einkommen?

Der Teil oberhalb des für 2026 festgelegten Tabellenhöchstbetrags wird bei der Berechnung des unpfändbaren Betrags nicht berücksichtigt und ist deshalb grundsätzlich zusätzlich voll pfändbar.

Ist das Ergebnis rechtlich verbindlich?

Nein. Der Rechner ist eine Orientierungshilfe. Sondervorschriften, Gerichtsentscheidungen und die konkrete Zusammensetzung des Einkommens können das tatsächliche Ergebnis verändern.